Allgemeine Verkaufsbedingungen

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ZTS UNIPLAST

26-420, Nowe Miasto n/Pilicą

Sacin 1 B

Von Montag bis Freitag,
von 9:00 bis 17:00 Uhr

§1  Allgemeine Bedingungen


  1. Die vorliegenden Bedingungen ( nachfolgend „AVB“ genannt) betreffen einen Produktverkauf von Uniplast GmbH KG (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) dem Kunden (nachfolgend „Käufer“ genannt) und gelten für die Grundlage jedes Verkaufsgeschäfts und sind ein integrales Teil jedes von dem Verkäufer geschlossenen Verkaufsvertrags. Die anderen allgemeinen oder besonderen Bedingungen haben Verwendung nur in gegenseitigem Einverständnis.
  2. Der Käufer ist für ein Gebrauch und eine Benutzung von gelieferten Produkten alleine verantwortlich. Im Besonderen ist der Verkäufer nicht für eine technische Beratung und andere ähnliche Dienste verantwortlich ausgenommen, dass sie in dem von den beiden Seiten schriftlich unterschriebenen Vortrag erwähnt wurden.

 

§2  Bestellung, Lieferung, Preise, Zahlung


  1. Die Bestellung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail aufgelegt werden. Die telefonischen Bestellungen werden nicht berücksichtigt.
  2. Der Verkäufer verwirklicht die Lieferungen unter Bedingungen DDU (DDU, Incoterms 2000) – bei Bestellungen, die die größeren Warenmengen umfassen, oder EXW (EXW, Incoterms 2000) oder unter anderen von beiden Seiten vereinbarten Bedingungen.
  3. Die Warenpreise in einer angegebenen Währung sind Nettopreise. Die Zahlung erfolgt in einer Währung, die in der Rechnung gefasst ist.
  4. Die Zahlung des Warenpreises erfolgt gemäß der Bedingungen, die auf der Rechnung gezeigt sind.
  5. Als Zahlungsdatum gilt das Datum der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers.
  6. Verzugszinsen werden in einer gesetzlichen Höhe bestimmt. Die Zinsen werden fällig ohne Ausstellung von zusätzlichen Buchungsunterlagen.
  7. Der Verkäufer behält sich das Recht der Preisanpassung rücksichtlich der Währungsschwankungen oder der anderen Marktentwicklungen, z.B., Entwicklung der Rohstoffpreise vor.
  8. Alle Bankgebühren, die mit der Verwirklichung der Zahlung zugunsten eines Verkäufers verbunden sind, belasten einen Käufer.
  9. Eventuelle Beanstandungen sind nicht die Grundlage für Zahlungseinstellung oder Zahlungsverzug.
  10. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis Zahlungseingang.

 

§3 Broschüren, Kataloge, mit der Bestellung verbundene Dokumente, technische Dokumentation, Zeichnungen.


  1. Daten, Informationen und Zeichnungen, die in den Broschüren, in den Katalogen, in den mit der Bestellung verbundenen Dokumenten, in der technischen Dokumentation und in der anderen Dokumentation enthalten sind, sind nicht verbindlich.
  2. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Richtigkeit der von dem Käufer angelieferten Dokumente, die mit seinen Bestellungen verbunden sind, besonders für Richtigkeit der Zeichnungen, der  Materialspezifikationen und der ähnlichen Dokumente.
  3. Alle immaterielle Eigentumsrechte des Verkäufers für Pläne, für technische Dokumentation und für andere Dokumentation, sowohl verwandte Schutzrechte bleiben ein alleiniges Eigentum des Verkäufers, mit einer Möglichkeit  dem Käufer die Nutzungsrechte eindeutig in schriftlicher Form zu erteilen.

 

§4  Termine, Verspätungen


  1. Der Verkäufer achtet darauf, festgelegte Liefer- und Abholtermine einzuhalten.
  2. Die Lieferungs- und Abholungszeit erfolgt nach der Auftragsbestätigung, nach der vom Recht erforderten Förmlichkeitserfüllung, nach dem zustehenden Zahlungseingang und nach der Bestimmung der wesentlichsten technischen Sachen.
  3. Die festgelegten Liefertermine werden in folgenden Fällen entsprechend verschoben:
    • wenn in einer entsprechenden Zeit  die Informationen, die für Verwirklichung der Bestellung erforderlich sind, nicht angeliefert werden oder wenn sie im späteren Termin verändert werden;
    • wenn die Lieferanten des Verkäufers ihren Verpflichtungen nicht nachkommen;
    • wenn Hindernisse oder unvorhersehbare Ereignisse, die es sich nicht vermeiden lässt, vorkommen (höhere Gewalt, Kriege, Spannung in der internationalen Beziehungen, Unruhen, Warenmangel, Ausfälle, Epidemien, Streiks usw.).
  4. In dem Fall, der in dem 3 Pkt. bezeichnet ist, ist der Verkäufer für eventuelle Schaden nicht verantwortlich (damnum emergens i lucrum cessans).
  5. Vorbehaltlich der zwingenden Rechtsvorschriften ist der Verkäufer für Schaden, die aus dem Liefermangel, der Lieferverspätung, zu früher Lieferung, unvollständiger Lieferung oder aus der Lieferung der größeren als bestellte Warenmenge entstanden sind, nicht verantwortlich.

 

§5  Kontrolle bei Abholung, Mitteilung über Fehler (Beanstandung).


  1. Der Käufer führt Kontrolle der gelieferten Erzeugnisse durch.
  2. Der Käufer informiert sofort über eventuelle Fehler, spätestens innerhalb von 30 Tagen vom Zeitpunkt der Entgegennahme der gelieferten Erzeugnisse.
  3. Beanstandungen sind per Einschreibebrief, per Fax oder per E-Mail vorgebracht.
  4. Im Fall der Qualitätsbeanstandung ist der Käufer verpflichtet die Proben der defekten Ware zusammen mit Etikette aus der Verpackung und mit Palletten-Spezifikation zu liefern. Nach dem Eingang der Beanstandung und der Proben reserviert sich der Verkäufer das Recht die Fehler oder die Beschädigungen der Ware von Mitarbeitern des Verkäufers oder von Sachverständigen, der nach Wahl des Verkäufers berufen ist, zu prüfen.
  5. Die Haftung für Kollateralschäden und für Verlust des entgangenen Gewinns, Kundenverlust oder andere Verlusten, die wegen des Fehlers vom gelieferten Erzeugnis entstanden sind, ist ausgeschlossen. Die vorliegende Haftungsbeschränkung betrifft auch vertragliche Haftung und gesetzliche Haftung des Verkäufers im Zusammenhang mit Schäden, die aus Tätigkeiten oder  aus Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, des Teams und der Vertreter des Verkäufers entstanden sind. Sie betrifft auch persönliche vertragliche und gesetzliche Haftung dieser Personen.
  6. Warenrücksendung vom Käufer kann nur im Einvernehmen mit dem Verkäufer durchgeführt werden.

 

§6  Stornierung der Bestellung, Rücknahme, Ablehnung der Bestellung


  1. Stornierung der Bestellung vom Käufer erfordert die Zustimmung des Verkäufers. Mit der Annahme der Stornierung der Bestellung ist der Kunde verpflichtet Materialkosten, Löhne und andere mit der Bestellung verbundene Kosten zurückzugeben.
  2. Beanstandungen des Käufers, die die Qualität und die Menge des Erzeugnisses u. ä. betreffen, geben kein Recht auf Stornierung der Bestellung.
  3. Der Verkäufer behält sich das Recht aus Verpflichtungen, die mit den Bestellungen verbunden sind, zurückzuziehen, wenn der Käufer den Verkäufer betreffs seines Finanzstandes irrengeführt hat oder, wenn der Finanzstand des Käufers sich fest verschlechtert.
  4. Der Verkäufer hat das Recht die Bestellung unbegründet nicht anzunehmen.

 

§7 Sicherheitsvorschriften


  1. Einhaltung von allgemeinen und örtlichen Sicherheitsvorschriften, sowohl Belehrung des Personals des Käufers oder seines Kunden im Bereich der Verwendung des Erzeugnisses, ist ausschließlich ein Pflicht des Käufers.

 

§8 Rechtszuständigkeit, örtlich gerichtliche Zuständigkeit


  1. In den nicht regulierten Fällen bei den vorliegenden AVB finden nur die polnischen Rechtsvorschriften Anwendung.
  2. Ein Konflikt zwischen polnischen und internationalen Rechtsvorschriften, die die Verkaufstransaktion betreffen, wird ausgeschlossen.
  3. Ein örtlich zuständiges Gericht für Austragung von eventuellen Rechtsstreiten ist ein ordentliches Gericht in Anbetracht des Firmensitzes vom Verkäufer.